Privathaftpflicht
Warum es nicht ohne geht?
Wenn Sie Schäden anrichten, müssen Sie dafür auf Basis unseres Zivilrechts einstehen.
§823 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist sicherlich die bekannteste Grundlage, wenn es darum geht, Ansprüche aus Sach- oder Personenschäden geltend zu machen. Wahrscheinlich gehört die beschädigte Brille eines Dritten in diesem Zusammenhang nicht zu den existenzbedrohenden Zwischenfällen des Lebens. Aber was passiert, wenn Sie zum Beispiel als Fußgänger einen Verkehrsunfall verursachen, bei dem es neben einem erheblichen Sachschaden auch noch zu bleibenden Personenschäden kommt und Ihr Vermögen nicht ausreicht, um den Schaden bezahlen zu können?
Was leistet die Versicherung für Sie?
Die Privathaftpflicht hat für Sie eine wichtige Doppelfunktion. Nicht selten kommt es vor, dass Dritte unberechtigte Ansprüche stellen. Deshalb besteht die erste Aufgabe Ihrer Haftpflichtversicherung darin, die jeweiligen Umstände zu prüfen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Die zweite Aufgabe Ihrer Haftpflichtversicherung umfasst, die berechtigten Schadenersatzansprüche für Sie zu bezahlen.
Was ist für Sie zu beachten?
Den Satz „Eltern haften für ihre Kinder“ kennt jeder. Allerdings stimmt er nicht immer. Je nach Alter Ihrer Kinder und dem Vorliegen einer Aufsichtspflichtverletzung kann es ganz anders aussehen. Selbst bei diesem vermeintlich einfachen Thema steckt der Teufel für Sie nicht selten im Detail. Achten Sie daher auf eine ausreichende Versicherungssumme und ggf. vorhandene Leistungsausschlüsse. Sie haben Fragen dazu? Kontaktieren Sie uns und wir finden gemeinsam die passende Lösung für Sie.
Welcher Schutz ist für Sie empfehlenswert?
Der konkrete Schutz sollte immer auf Ihre persönliche Situation abgestimmt werden und bedarfsgerecht sein. Auf dem Weg dahin ist es empfehlenswert, die folgenden Aspekte mit Blick auf Ihren Bedarf besonders zu prüfen:
- Deckungssumme mindestens € 10 Mio.
- Forderungsausfalldeckung ohne Mindestschadenhöhe
- Schäden durch deliktunfähige Kinder und sonstige mitversicherte Personen mind. € 50.000
- Gefälligkeitsschäden
- Sachschäden gegenüber Arbeitgebern oder Kollegen mindestens € 5.000
- Mietsachschäden mindestens € 10 Mio.
- Berufliche und private fremde Schlüssel mindestens € 50.000
- Ehrenamtliche Tätigkeiten
- Abhandenkommen, Beschädigung oder Vernichtung von gemieteten oder geliehenen Sachen mindestens 10.000€
- Flugmodelle mit Motor bis 5kg Fluggewicht
Wir beraten Sie gern,
wann und wo Sie möchten.
So leicht haben Sie Ihren Beratungstermin – individuell, nah und verbindlich. Sprechen Sie uns einfach an oder schreiben Sie uns eine E-Mail und vereinbaren ein kostenfreies Beratungsgespräch. Im Unternehmen, privat zu hause oder online – wir sind für Sie da!
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